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Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur insoweit bindend, als sie diesen Bedingungen nicht entgegenstehen oder ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt sind.

2. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und mündliche Bestellungen bedürfen vor Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von uns. Abreden mit den Vertretern gelten nur, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Unsere Preise verstehen sich per Liter, Kilogramm, Stück oder sonstiger Einheit einschl. Verpackung, ohne Fracht, Versicherung usw. ab Versandort, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis berechnet. Maß- und Gewichtsangaben sind annähernd und für uns unverbindlich. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

3. Die Versandgefahr geht in allen Fällen, auch bei Frankoversand, mit dem Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über. Für die Berechnung sind in unserer Versandabteilung festgestellten Maße, Gewichte, Stückzahlen usw. maßgebend. Der Versand wird in allen Fällen, in denen besondere Vorschriften nicht gegeben worden sind, nach unserem besten Ermessen ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung vorgenommen. Bei Verlusten, Verwechslungen oder Beschädigungen auf dem Transport besteht für uns keine Verpflichtung zur Ersatzleistung.

4. Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gelangen. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns frei, für die Ware, die frachtfrei an uns zurückzusenden ist, unentgeltlich Ersatz zu liefern oder die Rechnungsbeträge gutzuschreiben und vom Vertrage zurückzutreten. Alle weitergehenden Ansprüche wie Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Fracht, Verzugsstrafen und dergl. gelten hiermit als vertraglich ausgeschlossen. Ebenfalls ist der Rücktritt des Bestellers wegen Bemängelung ausgeschlossen.
Wegen mangelhafter Teillieferungen können keine Rechte hinsichtlich der übrigen Mengen geltend gemacht werden.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

5. Alle Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, jedoch ohne irgendwelche Verbindlichkeit für uns. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche bei etwaiger Überschreitung der von uns angegebenen Lieferfristen sind ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Lieferungsverzögerungen vom Vertrag zurückzutreten. Desgleichen können bei Verzögerungen von Teillieferungen keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen geltend gemacht werden. Betriebsstörungen jeder Art, Rohstoff- oder Brennstoffmangel, Brandschäden, ganze oder teilweise Betriebseinstellung, verspätete oder ungenügende Gestellung von Wagen, ferner alle Ereignisse höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Streik, Beschlagnahme, Ein- oder Ausfuhrverbote berechtigen uns, entweder eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Lieferungsvertrag ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche auf Schadenersatz oder Nachlieferung können hieraus nicht hergeleitet werden.

6. Abschlüsse und Aufträge für Lieferung auf Abruf können, wenn die Ware bei Ablauf des Abnahmetermins nicht abgenommen ist, ohne vorherige Anzeige von uns gestrichen werden, ohne dass dem Besteller in diesem Falle irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen.
Die Abrufe bei vereinbarten Teillieferungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen so rechtzeitig zu erteilen, dass eine ordnungsgemäße Herstellung und Lieferung innerhalb der Lieferzeit möglich ist.
Auch ohne ausdrückliche Abmachung sind wir zu Teillieferungen in jedem Falle berechtigt.

7. Die Berechnung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wird in Euro. Unsere Rechnungen sind sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zahlbar in bar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Alle Zahlungen haben an uns direkt zu erfolgen. Unsere Vertreter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen berechnet in Höhe der jeweiligen Privatbanksätze einschließlich der Bankprovision für ungedeckte Kredite. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

8. Wechsel und Schecks werden von uns nur bei ausdrücklicher Vereinbarung unter Vorbehalt der Einlösung in Zahlung genommen. Sämtliche Diskont- sowie sonstige Spesen, welche uns durch den Wechsel- oder Scheckverkehr entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Wechsel auf Nebenplätze übernehmen wir keine Gewähr für rechtzeitige Präsentation und Protest. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

9. Bei nicht pünktlicher Zahlung von fälligen Kaufpreisen sind wir berechtigt, auch ohne besondere Anweisung von sämtlichen mit dem Käufer getätigten Verträgen zurückzutreten und den daraus entstandenen Schaden geltend zu machen. Nicht rechtzeitige Abnahme versandbereiter Ware gibt uns das gleiche Recht wie nicht pünktliche Zahlung.
Verschlechtern sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Käufers oder erhalten wir über den Käufer ungünstige Auskünfte, so sind wir berechtigt, unter Abänderung der Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn Wechsel oder Schecks gegeben sind, wobei es gleich bleibt, ob sich der Vermögensverfall oder die ungünstige Auskunft auf den Käufer oder den Wechselakzeptanten beziehen.
Die Entscheidung, ob eine Auskunft ungünstig ist, steht uns allein zu. Wird von mehreren laufenden Wechseln oder Schecks einer nicht eingelöst, so sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung der gesamten Restforderung vorbehaltlich des Anspruches auf Herausgabe unseres Eigentums zu verlangen. In allen in diesem Absatz angeführten Fällen steht uns ferner das Recht zu, von sämtlichen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten und den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.

10. Dem Käufer steht nicht das Recht zu, unsere Forderungen mit irgendwelchen Gegenansprüchen aufzurechnen oder an ihnen ein Zurückbehaltungsrecht irgendwelcher Ansprüche geltend zu machen.
Der Käufer ist auch nicht berechtigt, seine Rechte aus den mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.

11. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtforderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verwenden, solange er nicht in Verzug ist. Darüber hinausgehende Verfügungen, wie Verpfändung, Sicherheitsübereignung, oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung sind nicht gestattet. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Kopie) zu melden. Veräußert der Käufer Vorbehaltsware auf Kredit, gelten die sich daraus ergebenden Kaufpreisforderungen durch das Moment ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Käufer ist solange befugt, die Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Vermögensverfalls durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat uns der Schuldner auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungserklärung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs oder des Vermögensverfalls – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzählungsgeschäft Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

12. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig ist der Ort des Verkäufers Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch wenn Verkauf und Lieferung frei Bestimmungsort erfolgen. In diesem Falle ist die Fracht als eine für den Käufer gemachte Vorlage zu betrachten.

Sollte eine Bestimmung in dieser Verkaufs- und Lieferbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13. Eine einmal überreichte Verkaufs- und Lieferbedingung gilt auch für alle weiteren Geschäfte


 
     
 
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